Allgemeine Geschäftsbedingungen von fenjaengelhardt.de und gutetexte.online
1. Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden AGB gelten für alle schriftlichen und mündlichen Verträge, die sich auf Leistungen zwischen Fenja Engelhardt und dem Auftraggeber beziehen. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber AGB verwendet, die den hier aufgeführten AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen.
Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die hier aufgeführten AGB an.
1.2
Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind ausschließlich dann gültig, wenn sie durch Fenja Engelhardt schriftlich anerkannt wurden.
1.3
Der Auftrag gilt als rechtsverbindlich erteilt, wenn der Auftraggeber ein mündlich oder schriftlich unterbreitetes Angebot von Fenja Engelhardt angenommen hat.
2. Urheberrechte und Nutzungsrechte
2.1
Alle Arbeitsergebnisse von Fenja Engelhardt unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
In einem solchen Fall gelten insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG.
Darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.2
Fenja Engelhardt überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Texten.
Die Nutzungsrechte an den Texten gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte abgegolten.
2.3
Fenja Engelhardt garantiert, dass jeder Text selbst verfasst und, sofern nicht ausdrücklich anders erklärt, einzigartig ist (unique Content).
3. Vergütung
3.1
Sämtliche Leistungen, die Fenja Engelhardt gegenüber dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2
Bei Zahlungsverzug kann Fenja Engelhardt Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
3.3
Fahrt- und Reisekosten sowie Spesen, die für Reisen anfallen, die im Kontext des Auftrages zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abzusprechen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.4
Auslagen für technische Nebenkosten wie Aufwand für spezielle Materialien, die Anfertigung von Modellen, Fotoaufnahmen, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.5
Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Fenja Engelhardt eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
3.6
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
4. Fälligkeit der Vergütung
4.1
Die Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar.
4.2
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtvergütung zu zahlen. Fenja Engelhardt ist berechtigt, 30 Prozent der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
5. Sonderleistungen
5.1
Sonderleistungen wie die Bildersuche oder das Einpflegen von Texten in ein Content-Management-System werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Die angebotenen Gestaltungsarbeiten / Textarbeiten beinhalten je eine Korrektur- / Änderungsschleife. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet.
Gestaltet sich der Gesamtaufwand insgesamt signifikant höher als angegeben, kann Fenja Engelhardt nachkalkulieren.
5.2
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Fenja Engelhardt abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, GuteTexte.online im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, freizustellen. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
An den Arbeitsergebnissen werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, keine Eigentumsrechte.
6.2
Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
7. Abnahme und Korrektur
7.1
Die Leistungen von Fenja Engelhardt gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme erklärt, die Arbeiten verwendet oder die Rechnung bezahlt hat. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach 14 Tagen als freigegeben.
Eine Nichtabnahme muss der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich begründen.
Geringfügige Abweichungen sowie neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen des Auftraggebers nach Auftragserteilung berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
7.2
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
7.3
Fenja Engelhardt behält sich das Recht vor, die für den Auftraggeber erstellten Texte und Konzepte in Teilen oder als Muster für eigene Referenzzwecke unter Benennung des Auftraggebers zu nutzen und ggf. auf die Website des Auftraggebers zu verlinken.
7.4
Fenja Engelhardt übernimmt kein Lektorat für von Fenja Engelhardt verfasste Texte. Ein Lektorat wird empfohlen und kann durch Fenja Engelhardt vermittelt und abgewickelt werden. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Fenja Engelhardt kann keine Garantie für Fehlerfreiheit übernehmen.
7.5
Verzögert sich die Auftragsabwicklung durch Wartezeiten auf Zwischenabnahmen / Rückmeldung des Auftraggebers, verschiebt sich die vereinbarte Deadline um den dadurch verstrichenen Zeitraum nach hinten.
8. Haftung
8.1
Fenja Engelhardt haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, maximal jedoch in Höhe des Auftragswertes.
8.2
Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von Fenja Engelhardt ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
8.3
Für Schäden an Materialien, die der Auftraggeber Fenja Engelhardt überlassen hat, haftet Fenja Engelhardt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.4
Der Auftraggeber erteilt Fenja Engelhardt die Vollmacht, notwendige Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen. Sofern Fenja Engelhardt diese in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Texterin / Grafikdesignerin.
8.5
Fenja Engelhardt verpflichtet sich, eventuelle Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen und anzuleiten.
Weiterhin haftet Fenja Engelhardt bei Schäden durch Erfüllungsgehilfen nur dann, wenn diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
8.6
Fenja Engelhardt lässt Arbeitsergebnisse vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Freigabe der Arbeitsergebnisse geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit derselben auf den Auftraggeber über.
8.7
Fenja Engelhardt übernimmt keine rechtliche Prüfung der Arbeitsergebnisse und haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.
8.8
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte für die Vorlagen besitzt, die er Fenja Engelhardt zur Verfügung stellt. Hat er diese Rechte nicht inne, stellt er Fenja Engelhardt von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.9
Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt Fenja Engelhardt keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website.
Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann Fenja Engelhardt im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
8.10
Bei Fotoshootings geht Fenja Engelhardt davon aus, dass fotografierte Personen ihre jeweiligen Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Aufnahmen auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für eventuelle Regressansprüche haftet der Auftraggeber.
8.11
Beanstandungen und offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe des Werkes schriftlich bei Fenja Engelhardt geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GuteTexte.online oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9. Gestaltungsfreiheit
9.1
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit; Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen (siehe 7.2). Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen. Fenja Engelhardt behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10. Vertragsauflösung
10.1
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, vereinbaren beide Parteien eine Pauschalierung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
11. Schlussbestimmungen
11.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz von fenjaengelhardt.online.
11.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.